Arbeitsmedizin
Aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie als Unternehmer ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, die Betreuung durch einen Arbeitsmediziner zu gewährleisten.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) listet Gefahren auf, die eine Vorsorge bei Angestellten auslösen.
Diese muss dann durch einen Arbeitsmediziner durchgeführt werden, da sonst Angestellte beispielsweise nicht weiter beschäftigt werden oder gar nicht erst mit einer Tätigkeit beginnen dürften.